Versicherungen für Eisenbahn­infrastruktur­unternehmen (EIU)

Wer Eisenbahninfrastruktur betreibt, trägt Verantwortung für ein komplexes System aus Schienenwegen, Betriebsanlagen, Technik, Gebäuden und Schnittstellen zum Zugbetrieb.

Fritz Rodatz entwickelt Versicherungskonzepte für EIU, die gesetzliche Haftungspflichten mit Sach-, Technik-, Bau- und Ausfallrisiken verbinden.

Gleisanlagen mit Weichen, Oberleitungen und Signalen – KI-generiertes Symbolbild – KI-generiertes Symbolbild

KI-generiertes Symbolbild

Infrastruktur, die zuverlässig funktionieren muss – und ebenso zuverlässig abgesichert sein sollte.

Infrastruktur ist mehr als Gleis und Schotter

Nach dem AEG umfasst Eisenbahninfrastruktur die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich Bahnstromfernleitungen. Betreiber von Eisenbahnanlagen sind für Betrieb, Instandhaltung, Ausbau und Erneuerung ihrer Anlagen verantwortlich.

Je nach Unternehmen können hierzu unter anderem Schienenwege, Weichen, Bahnübergänge, Bahnsteige, Stellwerks- und Signaltechnik, Energieversorgung, Serviceeinrichtungen, Werkstätten, Abstellanlagen und Gebäude gehören.

Versicherungstechnisch bedeutet das: Ein Ereignis kann gleichzeitig Haftpflicht-, Sach-, Technik-, Bau- und Betriebsunterbrechungsfragen auslösen. Deshalb sollte die Absicherung eines EIU nicht nur aus einer Pflicht-Haftpflicht bestehen.

Gleise, Weichen und Bahnübergänge

Schäden an Weichen, Gleisen oder Bahnübergängen können den Betrieb erheblich beeinträchtigen und zugleich Ansprüche Dritter auslösen. Eigentums- und Betreiberverhältnisse sollten eindeutig erfasst und mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Leit- und Sicherungstechnik

Stellwerke, Signale, Achszähler sowie Kommunikations- und Energieversorgungstechnik haben für den Netzbetrieb oft eine hohe kritische Bedeutung – der reine Wiederbeschaffungswert bildet die wirtschaftliche Auswirkung eines Ausfalls nicht immer vollständig ab.

Gebäude, Werkstätten und Serviceeinrichtungen

Bahnhofsgebäude, Lokschuppen, Werkstätten, Lager oder Abstellanlagen benötigen häufig klassische Sach- und technische Deckungen – eingebunden in das eisenbahnspezifische Gesamtkonzept.

Typische Anlässe für eine Überprüfung

Nicht nur zur Betriebsaufnahme lohnt sich der Blick auf die Versicherungssituation eines EIU. Auch im laufenden Betrieb gibt es Anlässe, die eine Überprüfung sinnvoll machen:

Neugründung oder Übernahme

Bei Neugründung oder Übernahme einer Eisenbahninfrastruktur sollte die Versicherungssituation von Grund auf geprüft werden.

Erweiterung von Streckenabschnitten

Erweiterung oder Reaktivierung von Streckenabschnitten verändert Risiko und Deckungsbedarf.

Neue Technik oder Bahnübergänge

Neue Bahnübergänge, Stellwerke oder Sicherungstechnik sollten in die Sach- und Technikdeckung aufgenommen werden.

Bau- und Umrüstungsprojekte

Größere Bau-, Erneuerungs- oder Umrüstungsprojekte verändern das Risiko häufig zeitweise erheblich.

Wechsel der Betriebsform

Der Übergang von Eigenbetrieb zu Fremdvergabe – oder umgekehrt – wirkt sich auf Haftungs- und Betriebsrisiken aus.

Schäden mit Betriebs­unterbrechung

Nach Schäden mit längerer Betriebsunterbrechung lohnt sich eine Überprüfung der bestehenden Deckungen.

Die zentralen Risikofelder eines EIU

Eisenbahn­haftpflicht

Pflichtschutz nach AEG für Unfälle beim Betrieb der Eisenbahn mit Personen- oder Sachschäden.

Betriebs­haftpflicht

Ergänzende betriebliche Haftungsrisiken aus Betriebsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Tätigkeiten.

Sachversicherung

Materielle Infrastrukturwerte wie Gebäude, Betriebsanlagen, Werkstätten und Lager.

Technische Versicherungen

Elektrische und elektronische Anlagen wie Stellwerke, Signal- und Sicherungstechnik.

Maschinen­versicherung

Maschinelle Anlagen wie Antriebe, Hebe-, Werkstatt- und sonstige technische Anlagen.

Bauleistung / Montage

Absicherung von Schäden während Bau- und Montagephasen bei Erneuerungs- und Umrüstungsprojekten.

Betriebs­unterbrechung

Wirtschaftliche Folgen eines versicherten Ausfalls – fortlaufende Kosten und Ertragsausfälle.

Cyber­versicherung

Digitale Betriebs- und Steuerungsrisiken wie IT-Ausfall, Cyberangriff sowie Daten- und Krisenkosten.

So arbeitet Fritz Rodatz mit EIU

1. Infrastruktur aufnehmen

Strecken, Anlagen, Gebäude, Technik, Nutzungsart und Eigentumsverhältnisse erfassen.

2. Betriebsmodell verstehen

Öffentlicher oder nichtöffentlicher Betrieb, Werksbahn, Serviceeinrichtungen und Schnittstellen zu EVU klären.

3. Pflicht- und Haftungsrisiken prüfen

§ 14 AEG, Betriebshaftung und vertragliche Haftungsregelungen voneinander abgrenzen.

4. Deckungen abstimmen

Haftpflicht, Sach, Technik, Bau, Cyber und Betriebsunterbrechung aufeinander ausrichten.

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Kritische Anlagen, Versicherungssummen sowie Ersatzteil- und Wiederherstellungszeiten strukturieren wir gemeinsam mit Ihnen – und begleiten Sie im Schadenfall fachlich bei Kommunikation, Dokumentation und Regulierung.

Gesetzliche Haftpflichtversicherung nach § 14 AEG

Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nach § 14 Abs. 1 AEG grundsätzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb einer Eisenbahn verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Vor Betriebsaufnahme ist das Bestehen der Versicherung gegenüber der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde nachzuweisen (§ 14c AEG).

Nach § 14b AEG beträgt die gesetzliche Mindestversicherungssumme insgesamt 20 Mio. EUR je Schadensereignis – sie muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. § 14a AEG enthält für EIU besondere Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Besonderheiten und Ausnahmen für EIU

§ 14a AEG nennt für Eisenbahninfrastrukturunternehmen unter anderem Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Ob eine Ausnahme tatsächlich greift, sollte nicht aus der Unternehmensbezeichnung abgeleitet werden – maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkrete Betriebsform.

Gleichwertige Deckung

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine gleichwertige Deckung über einen bestimmten Haftpflichtschadenausgleich besteht.

Werksbahn

Für EIU, die Werksbahn sind, kann eine gesetzliche Ausnahme greifen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – im Einzelfall zu prüfen.

Kommunale Trägerschaft

Bestimmte mehrheitlich kommunal getragene EIU können bei entsprechender Bürgschaft oder gleichwertiger Deckungszusage ausgenommen sein.

Fachkundige Prüfung und Planung von Eisenbahninfrastruktur

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Betriebs­unterbrechung und Verfügbarkeitsrisiko

Ein beschädigtes Stellwerk, eine zerstörte Weiche oder ein längerer Ausfall einer zentralen Anlage kann den Verkehr auf einem Netzabschnitt erheblich beeinträchtigen. Neben Reparaturkosten können Einnahmeausfälle, Umleitungs- und Ersatzmaßnahmen oder fortlaufende Kosten entstehen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Schadenereignisse eine Betriebsunterbrechung auslösen können und welche wirtschaftlichen Größen tatsächlich abgesichert werden sollten.

Schnittstelle zwischen EVU und EIU

Bei vielen Eisenbahnschäden treffen Interessen von Infrastrukturbetreiber, EVU, Fahrzeughalter und gegebenenfalls weiteren Beteiligten aufeinander.

Die Ursachen- und Haftungsfrage kann komplex sein. Ein gutes Versicherungskonzept sollte daher klare Zuständigkeiten und belastbare Deckungsgrenzen vorsehen.

Betreiben Sie auch ein EVU?

Für Eisenbahnverkehrsunternehmen entwickeln wir eigene Versicherungskonzepte – abgestimmt auf die Schnittstelle zu Ihrer Infrastruktur.

Bau, Instandhaltung, Erneuerung und Umrüstung

Infrastruktur befindet sich ständig im Wandel: Gleise werden erneuert, Weichen ersetzt, Bahnübergänge umgebaut, Stellwerkstechnik modernisiert oder neue Anlagen errichtet. Solche Projekte verändern das Risiko zeitweise erheblich – von der Bauleistungs- und Montageversicherung bis zur Aktualisierung von Versicherungssummen und Anlagenverzeichnissen nach Fertigstellung.

Warum Fritz Rodatz?

Spezialisierung auf Eisenbahn und Bahnlogistik

Wir kennen die eisenbahnspezifischen Risiken und Deckungsfragen im Detail.

Erfahrung an der Schnittstelle Betrieb/Infrastruktur

Wir verstehen das Zusammenspiel zwischen Eisenbahnbetrieb und Infrastruktur.

Technisches und haftungsrechtliches Verständnis

Wir verbinden technische, haftungsrechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu einem stimmigen Konzept.

Breite Betreuung in der Bahnbranche

Wir betreuen EIU, EVU, Fahrzeughalter, Dienstleister sowie Museums- und Touristikbahnen.

Persönliche Begleitung im Schadenfall

Bei komplexen Schäden und Vertragsfragen stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.

Risikokonzept statt Produktkatalog

EIU benötigen kein Standardpaket, sondern ein Konzept, das Infrastruktur, Betrieb und Technik zusammenführt.

Häufige Fragen zur EIU-Versicherung

Braucht ein EIU eine Haftpflichtversicherung nach § 14 AEG?

Grundsätzlich ja. § 14a AEG enthält für Eisenbahninfrastrukturunternehmen jedoch besondere Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestversicherungssumme?

Nach § 14b AEG beträgt sie insgesamt 20 Mio. EUR je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.

Gilt die Pflicht auch für Werksbahnen?

§ 14a AEG enthält eine Ausnahme für EIU, soweit sie Werksbahn sind – die konkreten Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Welche Infrastruktur kann zusätzlich versichert werden?

Neben der Pflicht-Haftpflicht lassen sich unter anderem Gebäude, Technik, Maschinen und Anlagen absichern – die Versicherbarkeit richtet sich nach Konzept und Bedingungen im Einzelfall.

Wie lassen sich Stellwerk- und Signaltechnik absichern?

Je nach Ursache kommen Elektronik-, Maschinen-, Sach- oder Cyberdeckungen infrage – wichtig ist, die Schnittstellen zwischen den Deckungsarten zu prüfen.

Was benötigen Sie für eine EIU-Prüfung?

In der Regel ein Anlagenverzeichnis, eine Strecken-/Betriebsbeschreibung, Werte, bestehende Policen, den Schadenverlauf sowie Angaben zu Bauprojekten und technischen Systemen.

Ist Ihre Infrastruktur vollständig und realistisch abgesichert?

Netze, Anlagen und Technik entwickeln sich kontinuierlich weiter. Wir prüfen mit Ihnen, ob Haftpflicht, Sachwerte, technische Anlagen, Bauprojekte und mögliche Betriebsunterbrechungen noch zum tatsächlichen Betrieb passen.