Gut versichert. Damit Ihre Eisenbahn in Bewegung bleibt.

Eisenbahn ist kein gewöhnliches Versicherungsrisiko.

Lokomotiven und Triebfahrzeuge, Wagen, Infrastruktur, Werkstätten, Mitarbeiter, Fahrgäste und Güter treffen auf komplexe gesetzliche Haftungsregelungen und hohe Sachwerte. Gleichzeitig können bereits einzelne Schäden erhebliche finanzielle Folgen haben oder den Betrieb über einen längeren Zeitraum beeinträchtigen.

Deshalb reicht es aus unserer Sicht nicht aus, einzelne Versicherungsverträge isoliert zu betrachten.

Ein Eisenbahnunternehmen benötigt ein Versicherungskonzept, bei dem Haftpflicht, Fahrzeuge, Technik, Betriebsunterbrechung und weitere Risiken sinnvoll ineinandergreifen.

Genau darauf hat sich die Fritz Rodatz GmbH spezialisiert.

Eisenbahnversicherung ist mehr als eine Pflichtversicherung

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht nach § 14 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Auch Wagenhalter werden vom Gesetz ausdrücklich erfasst. Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung dient der Deckung von Personen- und Sachschäden, die durch Unfälle beim Eisenbahnbetrieb beziehungsweise bei der nichtselbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb entstehen. Für bestimmte Fälle sieht § 14a AEG Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor.

Doch mit der Erfüllung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist das Risikomanagement eines Eisenbahnunternehmens keineswegs abgeschlossen.

Denn ein Eisenbahnbetrieb verfügt über zahlreiche weitere Risiken, die durch eine Pflicht-Haftpflichtversicherung nicht automatisch abgesichert sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Schäden an eigenen Lokomotiven und Triebfahrzeugen,
  • Schäden an Wagen,
  • Maschinen- und Anlagenschäden,
  • Schäden an Werkstatteinrichtungen,
  • Elektronik- und Kommunikationstechnik,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Transport- und Frachtführerrisiken,
  • Unfallschutz für Beschäftigte,
  • Cyberrisiken sowie
  • klassische betriebliche Versicherungsrisiken.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:

„Ist eine Versicherung vorhanden?“

Sondern:

„Greift unser Versicherungsschutz tatsächlich, wenn etwas passiert?“

Haftpflichtversicherung: Wer haftet wofür?

Gerade im Eisenbahnverkehr können Schadenfälle mehrere Beteiligte betreffen.

EVU, EIU, Wagenhalter, Fahrzeughalter, Auftraggeber, Dienstleister, Werkstätten und weitere Beteiligte können innerhalb eines Schadenereignisses unterschiedliche Verantwortlichkeiten haben.

Ein Rangierunfall, eine Entgleisung oder ein Schaden an fremder Infrastruktur kann deshalb schnell komplexe Haftungsfragen auslösen.

Neben der gesetzlich erforderlichen Eisenbahnhaftpflicht kann deshalb eine ergänzende Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich sein.

Wichtig ist insbesondere die richtige Abgrenzung.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche Eisenbahnhaftpflicht – und die Eisenbahnhaftpflicht deckt nicht automatisch jedes allgemeine betriebliche Risiko.

Genau diese Schnittstellen verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Landkasko: Wenn die eigene Lokomotive beschädigt wird

Eine der wichtigsten Ergänzungen zur Haftpflichtversicherung ist die Landkaskoversicherung.

Denn die Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter.

Der Schaden am eigenen Schienenfahrzeug ist damit noch nicht automatisch versichert.

Eine Landkaskoversicherung kann – abhängig von den vereinbarten Bedingungen – beispielsweise Schutz bieten bei Schäden durch:

  • Entgleisung,
  • Zusammenstoß,
  • Aufprall,
  • Rangierunfälle,
  • äußere Einwirkungen,
  • Vandalismus,
  • Naturereignisse und
  • weitere versicherte Gefahren.

Gerade bei Lokomotiven und Spezialfahrzeugen darf dabei nicht ausschließlich der frühere Anschaffungswert betrachtet werden.

Entscheidend ist, welche Kosten heute tatsächlich entstehen würden, um ein beschädigtes Fahrzeug zu reparieren oder einen vergleichbaren Zustand wiederherzustellen.

Ersatzteile, Werkstattkapazitäten und lange Reparaturzeiten können die Schadenkosten erheblich beeinflussen. Das Thema Unterversicherung und ausreichend lange Haftzeiten haben wir deshalb bereits in einem eigenen Fachbeitrag ausführlich behandelt.

Alte Lokomotive heißt nicht geringer Wert

Ein besonderes Thema der Eisenbahnversicherung sind ältere Fahrzeuge.

Bei einer 30, 40 oder 60 Jahre alten Lokomotive darf der Versicherungswert nicht einfach mit dem Wert eines gleich alten Straßenfahrzeugs verglichen werden.

Viele ältere Schienenfahrzeuge wurden:

  • grundlegend aufgearbeitet,
  • modernisiert,
  • remotorisiert,
  • mit neuer Funktechnik ausgestattet,
  • mit PZB oder anderen Sicherungssystemen nachgerüstet,
  • technisch ertüchtigt oder
  • mit erheblichem Aufwand betriebsfähig gehalten.

Der wirtschaftliche Wiederherstellungswert kann deshalb erheblich über einem rein buchhalterisch betrachteten Zeitwert liegen.

Gerade hier ist es wichtig, vor dem Schaden zu klären, nach welcher Entschädigungsregelung der Versicherer im Schadenfall abrechnet.

Begriffe wie Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungskosten und mögliche „Neu-für-Alt“-Abzüge können für die tatsächliche Entschädigung erhebliche Bedeutung haben.

Technische Versicherung: Schäden entstehen nicht nur durch Unfälle

Eine Lokomotive oder eine Werkstattmaschine muss nicht entgleisen oder mit einem anderen Fahrzeug kollidieren, um einen teuren Schaden zu erleiden.

Technische Schäden können beispielsweise entstehen durch:

  • Bedienungsfehler,
  • Materialfehler,
  • Konstruktionsfehler,
  • Kurzschluss,
  • Überspannung,
  • Fremdkörpereinwirkung oder
  • andere unvorhergesehene technische Ursachen.

Deshalb können Maschinen- und Elektronikversicherungen eine wichtige Ergänzung zu Haftpflicht- und Landkaskodeckungen darstellen. Fritz Rodatz bietet hierfür auf die Anforderungen von Eisenbahnbetrieben abgestimmte technische Versicherungslösungen an.

Wenn die Lok steht, läuft der Betrieb trotzdem weiter

Ein Sachschaden ist häufig nur der erste Teil des finanziellen Problems.

Fällt eine wichtige Lokomotive, Maschine oder technische Anlage aus, laufen viele Kosten weiter.

Beispielsweise:

  • Personalkosten,
  • Finanzierungskosten,
  • Leasingraten,
  • Mieten,
  • feste Betriebskosten und
  • weitere vertragliche Verpflichtungen.

Gleichzeitig können Einnahmen fehlen.

Deshalb sollte neben der Sachdeckung immer geprüft werden, ob eine geeignete Maschinen- beziehungsweise Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich ist.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die vereinbarte Haftzeit.

Wenn Ersatzteile fehlen, Werkstätten ausgelastet sind oder individuelle Bauteile erst aufgearbeitet beziehungsweise neu gefertigt werden müssen, kann ein schwerer Schaden den Betrieb wesentlich länger beeinträchtigen als ursprünglich erwartet.

Eine zu kurze Haftzeit kann dann trotz vorhandener Versicherung zu einer empfindlichen Deckungslücke führen.

Transport und Frachtführerhaftung richtig unterscheiden

Auch beim Transport von Gütern bestehen unterschiedliche Versicherungsrisiken.

Dabei werden zwei Versicherungsarten häufig miteinander verwechselt:

Frachtführerhaftpflichtversicherung

Sie schützt den Frachtführer im Rahmen seiner gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Haftung für das ihm zur Beförderung übergebene Gut.

Transportversicherung

Sie versichert dagegen grundsätzlich das Interesse am transportierten Gut selbst entsprechend den vereinbarten Bedingungen.

Beide Versicherungen erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben.

Wer Güter transportiert, sollte deshalb genau prüfen, in welcher Eigenschaft das Unternehmen handelt und welches Risiko abgesichert werden soll.

Infrastrukturbetreiber benötigen andere Lösungen als EVU

Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat andere Risikoschwerpunkte als ein reines Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Zu versichern beziehungsweise zu prüfen sind je nach Betrieb beispielsweise:

  • Gleisanlagen,
  • Weichen,
  • Bahnübergänge,
  • Stellwerkstechnik,
  • Signaltechnik,
  • Gebäude,
  • Werkstätten,
  • Energieversorgung,
  • Kommunikationsanlagen und
  • Haftungsrisiken aus dem Betrieb der Infrastruktur.

Wer gleichzeitig EVU und EIU ist, muss beide Risikobereiche in seinem Versicherungskonzept berücksichtigen.

Standardisierte Gewerbeversicherungen stoßen hier schnell an ihre Grenzen.

Auch Museums- und Touristikbahnen brauchen spezielle Konzepte

Historische Eisenbahnen stellen Versicherer vor besondere Herausforderungen.

Ein historisches Fahrzeug lässt sich im Schadenfall häufig nicht einfach durch ein marktübliches Ersatzfahrzeug ersetzen.

Ersatzteile müssen möglicherweise:

  • aufgearbeitet,
  • individuell angefertigt,
  • nach historischen Unterlagen rekonstruiert oder
  • durch Spezialbetriebe hergestellt werden.

Hinzu kommen ehrenamtliche Tätigkeiten, Vereinsstrukturen, Veranstaltungen, Fahrgastbetrieb und teilweise eigene Eisenbahninfrastruktur.

Deshalb benötigen auch Museums- und Touristikbahnen Versicherungskonzepte, die ihre tatsächliche Betriebsform berücksichtigen.

Cyberrisiken erreichen auch die Eisenbahn

Digitalisierung verändert den Eisenbahnbetrieb.

IT-Systeme, digitale Kommunikation, Disposition, elektronische Stellwerks- und Sicherungstechnik sowie vernetzte betriebliche Prozesse erhöhen die Effizienz – schaffen gleichzeitig aber neue Risiken.

Ein Cyberangriff kann nicht nur Daten betreffen.

Er kann im schlimmsten Fall betriebliche Abläufe beeinträchtigen oder zum Stillstand führen.

Cyberversicherung sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden, sondern Bestandteil einer umfassenden Risikoanalyse sein.

Auch dieses Thema gehört mittlerweile zu den relevanten Versicherungsfragen der Eisenbahnbranche.

Das Problem mit Standardlösungen

Viele Versicherungsverträge sind ursprünglich für klassische Gewerbe- oder Industriebetriebe entwickelt worden.

Ein Eisenbahnbetrieb funktioniert jedoch anders.

Schon die Definitionen im Versicherungsvertrag können entscheidend sein:

  • Was ist ein versichertes Fahrzeug?
  • Was gehört zur Infrastruktur?
  • Welche Schäden gelten als Betriebsschäden?
  • Welche Tätigkeiten sind mitversichert?
  • Wer gilt als Versicherungsnehmer beziehungsweise mitversicherte Gesellschaft?
  • Welche Subunternehmer sind eingeschlossen?
  • Wie werden ältere Fahrzeuge bewertet?
  • Welche Selbstbehalte gelten?
  • Welche Entschädigungsgrenzen bestehen?
  • Welche Ausschlüsse enthält der Vertrag?

Solche Fragen sollten nicht erst nach einem Schaden beantwortet werden.

Fritz Rodatz: Eisenbahnversicherung aus einer Hand

Die Fritz Rodatz GmbH beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Versicherungen für die Eisenbahnbranche und bietet unter anderem Lösungen für EVU, EIU sowie Museums- und Touristikbahnen.

Unser Ansatz besteht darin, die verschiedenen Risiken nicht isoliert zu betrachten.

Je nach Unternehmen kann ein Versicherungskonzept unter anderem folgende Bereiche umfassen:

Eisenbahnhaftpflicht nach § 14 AEG

Betriebshaftpflichtversicherung

Landkaskoversicherung

Maschinenversicherung

Elektronikversicherung

Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Transportversicherung

Frachtführerhaftpflichtversicherung

Unfallversicherung

Cyberversicherung

sowie weitere betriebliche Versicherungen.

Bestehende Versicherungen regelmäßig überprüfen

Ein Eisenbahnunternehmen verändert sich.

Neue Fahrzeuge werden angeschafft, andere Fahrzeuge verkauft, zusätzliche Strecken befahren, Tätigkeitsbereiche erweitert oder neue Technik eingebaut.

Auch Versicherungswerte verändern sich.

Deshalb sollte ein Versicherungskonzept regelmäßig überprüft werden.

Dabei sollte nicht die Frage im Vordergrund stehen:

„Können wir irgendwo Versicherungsprämie sparen?“

Sondern zunächst:

„Würde unser Versicherungsschutz bei einem großen Schaden tatsächlich so funktionieren, wie wir es erwarten?“

Erst danach sollte über Preise und Versicherer gesprochen werden.

Unser Angebot: Versicherungscheck für Eisenbahnunternehmen

Sie möchten wissen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz noch zu Ihrem Unternehmen passt?

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen unter anderem:

  • bestehende Versicherungsverträge,
  • Tätigkeitsbeschreibungen,
  • Deckungssummen,
  • Versicherungssummen,
  • Selbstbehalte,
  • Entschädigungsregelungen,
  • Haftzeiten,
  • besondere Sublimits,
  • Fahrzeugwerte und
  • mögliche Überschneidungen oder Deckungslücken.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jeden bestehenden Vertrag zwangsläufig zu ersetzen.

Ein guter Vertrag sollte bestehen bleiben, wenn er zu Ihrem Risiko passt.

Wo wir Verbesserungsbedarf erkennen, zeigen wir Alternativen auf.

Gut versichert. Damit Ihre Eisenbahn in Bewegung bleibt.

Ein Eisenbahnbetrieb braucht Versicherungsschutz, der zur Branche passt.

Nicht von der Stange.

Sondern abgestimmt auf Fahrzeuge, Infrastruktur, Tätigkeiten und tatsächliche Risiken.

Fritz Rodatz GmbH – Ihr Spezialist für Eisenbahnversicherungen.

Sprechen Sie mit uns.

Wir sichern, was Sie bewegt.