Haftpflichtversicherung für Eisenbahnen
Die Haftpflichtversicherungen für eine Eisenbahn regelt sich nach dem § 14 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) und sollte die Bedürfnisse des Geschäftsbetriebes Ihrer Bahn abdecken. Jeder Bahnbetrieb hat seine eigenen individuellen Tätigkeitsfelder die einer besonderen Aufmerksamkeit und Analyse bedürfen. Der Betrieb einer Museumseisenbahn hat andere Risiken als der kommerzielle Betrieb einer Bahn die zum Beispiel gefährliche Chemieprodukte bzw. Gefahrgut transportiert.
Der Besitz von eigener Infrastruktur im Bahnbereich führt nach gesetzlichen Vorschriften ebenfalls zu Deckungssummen in Höhe von € 20 Mio. gem. § 14 AEG die abgesichert werden müssen.
Aus diesem Grund sollte zunächst immer der Haftpflichtbereich von Ihnen einer genauen Analyse unterzogen werden, um mögliche Deckungslücken zu vermeiden. Die Haftpflichtversicherung ist der zentrale Punkt Ihrer Versicherungslösungen im Bahnbetrieb.
Gesetzliche Grunddeckung nach § 14 AEG (Allg. Eisenbahngesetz)
Die gesetzliche Grunddeckung für Unternehmen die am EIsenbahnbetrieb teilnehmen nach § 14 AEG mit einer Deckungssumme von € 20 Mio. (für Personen- und Sachschäden) stellt bereits für viele Versicherer allein aufgrund Ihrer Höhe, eine erhebliche Hürde dar. Eine Lösung für Sie unterscheidet sich deutlich im versicherungstechnischen Ansatz:
man unterscheidet unter anderem zwischen Museums-, Feld-, oder aber Anschlussbahnen, bis hin zu den kommerziellen Betreibern von Bahnen im Güter- oder Personenverkehr. Selbst ein Wagenhalter hat nach § 14 AEG Abs. 2 eine Versicherungspflicht für seine Waggons und hat diese vorzuhalten.
Die Lösungen sind hier so vielfältig wie Ihre Betriebe die einen Bahnverkehr betreiben oder aber an diesem teilhaben. Ihre individuelle Risikoanalyse entscheidet darüber, welche Lösungen und Ansätze von uns gewählt werden müssen, damit Sie umfassend und günstig versichert sind.
Exzedentenhaftung zum § 14 AEG
Die Exzedentenhaftung mit Summen bis € 100 Mio. oder mehr wird unserer Meinung nach, eine immer wichtigere Rolle spielen, da Versicherer, die zwar Ihre Grunddeckung übernehmen, nicht bereit sind, auch ein noch höheres Risiko zu tragen. Bei Bedarf können wir für Sie ein Konsortium von Versicherern zusammenstellen, die gemeinsam mehrere Millionen zusätzlicher Deckungssumme für Sie übernehmen können.
Auslandseinfahrten
Die Einfahrten in die Schweiz oder andere Länder in Europa sind durch unterschiedliche Auflagen gekennzeichnet. Wir erarbeiten mit Ihnen gerne Lösungen, die Ihren betrieblichen und persönlichen Erfordernissen entsprechen.
Wie Sie sehen, ist das Thema der Haftpflichtversicherung sehr umfangreich und vielfältig. Vertrauen Sie uns Ihre Risiken an, damit wir für Sie die passende Lösung finden.
Ihr Fritz Rodatz Team !