Frachtführerhaftung

Frachtführerhaftung im Eisenbahnverkehr – umfassender Versicherungsschutz für Transporteure, Spediteure und Logistikdienstleister

Warum Frachtführerhaftung ein zentrales Thema für Eisenbahnunternehmen ist

Im Eisenbahnverkehr tragen Frachtführer eine enorme Verantwortung: Sie übernehmen Güter zur Beförderung und haften für diese vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Ablieferung. Dabei reicht die Haftung weit – sie umfasst Verlust, Beschädigung, verspätete Ablieferung und in vielen Fällen auch Vermögensfolgeschäden.

Was bedeutet Frachtführerhaftung?

Frachtführer im Eisenbahnverkehr übernehmen eine zentrale Rolle im Gütertransport. Sobald Sie einen Transportauftrag annehmen, haften Sie rechtlich für den sicheren und fristgerechten Transport der Ware – vom Beladen bis zur Übergabe am Bestimmungsort. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eigene oder fremde Fahrzeuge einsetzen, ob es sich um vollständige Güterzüge oder einzelne Waggons handelt. Die Frachtführerhaftung ist ein gesetzlich geregelter Haftungsrahmen, der nicht nur Schäden an der Ware, sondern auch Verspätungen oder Vermögensfolgeschäden abdeckt.

Gesetzliche Grundlagen der Frachtführerhaftung

In Deutschland basiert die Frachtführerhaftung vor allem auf:

  • §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) – Regelungen zum Frachtvertrag und zur Haftung des Frachtführers im nationalen Verkehr

  • § 425 HGB – Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung der Ware zwischen Übernahme und Ablieferung entsteht

  • § 431 HGB – Festlegung der Haftungshöchstbeträge: 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht

  • § 435 HGB – Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Für grenzüberschreitende Transporte gelten internationale Übereinkommen, insbesondere das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Auch hier wird mit Sonderziehungsrechten (SZR) gerechnet, einem internationalen Währungsmaßstab des IWF.

Haftungshöchstbeträge und Haftungsausschlüsse

  • Haftungsgrenze: 8,33 SZR pro Kilogramm (ca. 10 Euro/kg je nach Wechselkurs)

  • Verspätungshaftung: Bis zur Höhe der vereinbarten Frachtkosten

  • Haftungsausschlüsse: Bei höherer Gewalt, unzureichender Verpackung oder Verladefehlern des Absenders

Achtung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z. B. mangelhafte Sicherung, Missachtung technischer Standards) entfällt die Begrenzung der Haftung – der Frachtführer haftet dann unbeschränkt!


Welche Risiken sollten zusätzlich versichert werden?

Ein reiner Basisschutz reicht heute nicht mehr aus. Komplexe Logistikprozesse, vielfältige Aufgaben des Frachtführers sowie hohe Schadenssummen erfordern eine umfassende Absicherung.

1. Erweiterte Frachtführerhaftpflichtversicherung

Diese sichert Sie nicht nur gegen die gesetzliche Haftung ab, sondern bietet zusätzlichen Schutz für:

  • Verzögerungen, die zu Konventionalstrafen oder Produktionsstillständen führen

  • Vermögensschäden Dritter, z. B. wenn Kunden durch verspätete Lieferung Verluste erleiden

  • Diebstahl und Vandalismus, insbesondere bei wertvollen oder sensiblen Gütern

  • Multimodale Transporte, wenn der Transport auf Straße, Wasser oder in der Luft fortgeführt wird

2. Versicherungsschutz bei Nebentätigkeiten

Viele Frachtführer übernehmen zusätzliche Aufgaben wie:

  • Be- und Entladen

  • Lagerung von Gütern

  • Ausstellung von Zollpapieren

  • Umladung oder Zwischenlagerung

Auch hierfür besteht ein erweitertes Haftungsrisiko, das mitversichert werden sollte.

3. Sonderversicherung für Gefahrgut- oder Hochwertransporte

Gerade bei Transporten von Gefahrgütern oder besonders wertvoller Fracht (z. B. Elektronik, Kunstwerke, Tabakwaren) ist eine individuelle Risikoanalyse und passgenaue Deckung unerlässlich.

Doch wer genau ist Frachtführer – und wer Spediteur?

Die rechtlichen Unterschiede sind entscheidend für Ihre Haftung und den benötigten Versicherungsschutz.


Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur – zwei Rollen, zwei Haftungssysteme

Frachtführer: Selbst befördernde Unternehmen

Ein Frachtführer führt die Beförderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Im Eisenbahnverkehr sind das typischerweise Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die mit eigenen oder angemieteten Fahrzeugen Güter transportieren. Die Haftung richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB).

Haftungsumfang des Frachtführers:

  • Verlust oder Beschädigung der Ware während der Obhut

  • Verspätete Lieferung

  • In der Regel begrenzte Haftung: 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro kg

  • Unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz


Spediteur: Organisation der Beförderung

Ein Spediteur ist kein ausführender Transporteur, sondern organisiert die Beförderung – meist unter Einschaltung von Frachtführern. Das betrifft viele Eisenbahnunternehmen, die selbst nicht fahren, sondern Transporte vermitteln, organisieren oder kombinieren (z. B. Schiene plus Straße).

Die Spediteurhaftung ist komplexer und basiert auf:

  • §§ 453 ff. HGB (Speditionsrecht)

  • Den ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) – bei vertraglicher Einbeziehung

Was sind die ADSp?

Die ADSp (in der aktuellen Fassung von 2017) sind Standardbedingungen, die zwischen Spediteur und Auftraggeber gelten können – sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sie regeln die Haftung, Obliegenheiten und Pflichten beider Seiten bei Transporten, Lagerungen und logistischen Zusatzleistungen.

Haftung nach ADSp 2017:

  • Bei Güterschäden: max. 8,33 SZR/kg

  • Bei Multimodalverkehren ohne Umschlag: max. 2 SZR/kg

  • Maximalbetrag pro Schadenereignis: 1,25 Mio. EUR oder 2 Sonderziehungsrechte/kg (je nachdem, was höher ist)

  • Maximalbetrag pro Jahr bei Serienereignissen: 2,5 Mio. EUR

Achtung: Bei Lagerverträgen oder logistischen Zusatzleistungen können gesonderte Haftungsbegrenzungen greifen.


Versicherungsbedarf für Spediteure und Frachtführer im Eisenbahnverkehr

1. Frachtführerhaftpflichtversicherung

Pflichtversicherung für Unternehmen, die selbst Güter befördern. Sie deckt:

  • Verlust/Beschädigung von Transportgut

  • Verspätungsschäden

  • Rechtsansprüche nach HGB, CMR, CIM

  • Erhöhte Deckung bei besonders wertvollen Gütern

2. Speditionsversicherung / Verkehrshaftungsversicherung

Für Unternehmen, die Transporte organisieren oder vermitteln, ist eine Verkehrshaftungsversicherung unerlässlich. Sie deckt die gesetzliche Haftung sowie die aus den ADSp resultierende Verantwortung ab.

Versichert sind:

  • Schadenersatzforderungen aufgrund von Pflichtverletzungen als Spediteur

  • Organisatorische Fehler bei Auswahl und Beauftragung von Subunternehmern

  • Fehlerhafte Dokumentation (z. B. Frachtbriefe, Zollpapiere)

  • Lager- und Umschlagrisiken

  • Zusatzleistungen wie Verpackung, Etikettierung oder Retourenabwicklung


Typische Haftungsrisiken im Eisenbahnverkehr – Beispiele aus der Praxis

  • Unzureichende Ladungssicherung: Führt zu Beschädigung bei der Fahrt – unbeschränkte Haftung möglich!

  • Verzögerung durch fehlende Papiere: Verspätungsschaden beim Empfänger – Spediteur haftet.

  • Diebstahl aus dem Waggon während Zwischenlagerung: Wer hatte die Obhut? Frachtführer oder Spediteur?

  • Fehlerhafter Weitertransport auf der Straße: Organisation durch Eisenbahnunternehmen – Spediteurhaftung greift.


Unsere Empfehlung: Individueller Versicherungsschutz mit Spezialmakler

Ob Sie als Frachtführer agieren oder als Spediteur Transporte vermitteln – wir beraten Sie individuell und entwickeln ein passendes Versicherungskonzept. Dabei berücksichtigen wir:

  • Ihre konkrete Rolle (Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter)

  • Ihre vertraglichen Grundlagen (ADSp, eigene AGB, internationale Verträge)

  • Den Umfang Ihrer logistischen Tätigkeiten

  • Die eingesetzten Verkehrsträger


Warum wir der richtige Partner sind

Fritz Rodatz GmbH – Versicherungsmakler für Eisenbahn- und Logistikunternehmen

✅ Spezialisiert auf die Transport- und Verkehrsbranche
✅ Jahrzehntelange Erfahrung im Eisenbahnrecht
✅ Zugriff auf alle führenden Versicherer am Markt
✅ Maßgeschneiderte Lösungen für Haftungs- und Vermögensrisiken
✅ Persönliche Betreuung – keine Standardprodukte

    Warum ist eine individuelle Beratung unerlässlich?

    Jedes Unternehmen im Eisenbahnverkehr ist einzigartig – ob als Betreiber eines Schienennetzes, eines Waggonpools oder als klassischer Eisenbahnverkehrsunternehmer (EVU). Auch Art und Umfang der beförderten Güter variieren stark. Daher ist eine maßgeschneiderte Absicherung notwendig, die exakt auf Ihre Risiken abgestimmt ist.

    Unsere Leistungen im Überblick:

    ✅ Individuelle Risikoanalyse
    ✅ Marktvergleich mit namhaften Versicherern
    ✅ Optimierung bestehender Policen
    ✅ Unterstützung im Schadensfall
    ✅ Persönliche Betreuung durch erfahrene Experten


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    Als unabhängiger Spezialmakler mit langjähriger Erfahrung im Eisenbahnsektor beraten wir Sie kompetent und neutral zu allen Aspekten der Frachtführerhaftung. Wir wissen, worauf es ankommt – rechtlich, wirtschaftlich und technisch.

    Fritz Rodatz GmbH
    Sternschanze 1
    20357 Hamburg
    📞 Telefon: +49 (0)40 231 393
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    Die genauen Unterschiede zwischen einem Frachtführer und Spediteur haben wir für Sie in einem kurzen Aufsatz zusammengefasst, den Sie nachfolgend herunterladen können. DOWNLOAD des Artikels

    Nebentätigkeiten wie zum Beispiel die Lagerhaltung oder aber das Ausstellen von Fracht- und Zollpapieren bedürfen einer genauen Erfassung um auch hier die Deckung zu begrenzen und Ihre Deckung – wenn nötig –  zu erweitern.

    Die Waren die heute transportiert werden sind oft empfindlich und werden „Just in Time“ vom Auftraggeber verlangt. Mögliche Produktionsausfälle durch verzögerte Reisen oder von Ihnen nicht zu beeinflussende Umstände können zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Beachten Sie aus diesem Grund, dass eine Deckung von Vermögensschäden immer gegeben sein sollte.

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    Weitere Informationen unter: Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr
    Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur Transportversicherung, Verkehrshaftungsversicherung und Werkverkehrsversicherung. 

    Ihr Fritz Rodatz Team!