Haftpflichtversicherung für Eisenbahnen

🚆 Haftpflichtversicherung für Eisenbahnunternehmen – maßgeschneiderter Schutz für Ihre Bahn

Als Betreiber eines Eisenbahnunternehmens (EVU) oder Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gemäß § 14 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) abzuschließen. Die Fritz Rodatz GmbH bietet Ihnen individuelle Versicherungslösungen, die exakt auf die Anforderungen Ihres Betriebs zugeschnitten sind.

Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (§ 14 AEG)

Gemäß § 14 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sowie Wagenhalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung dient dazu, Personen- und Sachschäden abzudecken, die durch den Betrieb der Eisenbahn entstehen können.

Die Deckungssumme beträgt mindestens 20 Millionen Euro und bezieht sich ausschließlich auf Schäden im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb. Diese Pflichtversicherung stellt sicher, dass geschädigte Dritte im Falle eines Betriebsunfalls angemessen entschädigt werden – ein essenzieller Baustein für die Betriebserlaubnis.

Wichtige Ergänzung: Die Betriebshaftpflichtversicherung

Was viele Unternehmen übersehen: Die gesetzliche Haftpflichtversicherung deckt nur einen Teil der Risiken ab – nämlich solche, die direkt mit dem Eisenbahnbetrieb zusammenhängen. Andere betriebliche Tätigkeiten, wie z. B.:

  • Wartung und Instandhaltung,

  • betriebsfremde Dienstleistungen,

  • Arbeiten auf fremden Grundstücken,

  • Schäden durch Mitarbeiter außerhalb des Bahnbetriebs,

sind nicht durch die Pflichtversicherung gedeckt. Hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung.

Diese Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, da sie das Unternehmen gegen alle übrigen betrieblichen Risiken absichert – oft mit höheren Deckungssummen und individuell anpassbaren Bausteinen.

Warum Sie beides brauchen

Ein reines Vertrauen auf die Pflichtdeckung nach § 14 AEG kann im Schadenfall gefährlich sein. Nur mit einer ergänzenden Betriebshaftpflicht erhalten Sie einen umfassenden Schutz, der alle Tätigkeiten Ihres Unternehmens einschließt – auch solche, die vom Gesetzgeber nicht verpflichtend abgesichert werden müssen.

🔍 Unsere Leistungen im Überblick

Gesetzliche Grunddeckung nach § 14 AEG

  • Deckungssumme von 20 Mio. € für Personen- und Sachschäden

  • Pflichtversicherung für EVU, EIU und Wagenhalter

  • Anpassung an spezifische Betriebsarten: Museumsbahnen, Güterverkehr, Personenverkehr

🔝 Exzedentenhaftung – erweiterter Versicherungsschutz

  • Zusätzliche Deckungssummen bis 100 Mio. € oder mehr

  • Zusammenstellung von Versicherungskonsortien für Großrisiken

  • Individuelle Risikoanalyse und maßgeschneiderte Policen

🌍 Auslandseinsätze und grenzüberschreitender Verkehr

  • Berücksichtigung länderspezifischer Anforderungen, z. B. für Einfahrten in die Schweiz oder andere europäische Länder

  • Erarbeitung von Lösungen, die Ihren betrieblichen und persönlichen Erfordernissen entsprechen

🧩 Ergänzende Versicherungen für umfassenden Schutz

🤝 Warum Fritz Rodatz GmbH?

  • Über 50 Jahre Erfahrung in der Eisenbahnversicherung

  • Spezialisierung auf branchenspezifische Versicherungslösungen

  • Individuelle Beratung und persönliche Ansprechpartner

  • Mitgliedschaften in relevanten Branchenverbänden

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Fritz Rodatz GmbH
Sternschanze 1
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